Das Anmeldeverfahren zur Bachelor-Arbeit gliedert sich in mehrere Schritte:

1. Erfüllung der in StO und PO genannten Voraussetzungen zur Anmeldung zur Bachelor-Arbeit.

2. Vorgespräch mit dem Dozenten / der Dozentin, der / die Ihre Bacherlor-Arbeit als Erstgutachter betreuen soll. [Vgl. dazu genauer → hier]
In diesem Gespräch werden mögliche Themen der Bachelor-Arbeit erwogen und schließlich, so der Dozent / die Dozentin der Betreuung zustimmt, das Themenfeld der zu schreibenden Arbeit eingegrenzt. Der / Die Studierende kann dabei natülrich eigene Vorschläge unterbreiten.
Als Erstgutachter kommen für Arbeiten in der Neueren deutschen Literaturwissenschaft in Frage:

  • Prof. Dr. Engel
  • Prof. Dr. Lohmeier
  • Prof. Dr. Bogner
  • PD Dr. Kiefer
  • PD Dr. Singh
  • Dr. Doms
  • Dr. Bohnengel
  • Dr. Birgfeld

3. Vorgespräch mit dem Dozenten / der Dozentin, der / die Ihre Bacherlorarbeit als Zweitgutachter betreuen soll.
Der Kreis der möglichen Zweigutachter ist mit dem der Erstgutachter identisch.

4. Nach der Zustimmung von Erst- und Zweitgutachter ist anliegendes Formular auszufüllen und von dem Erst- und dem Zweitgutachter unterschreiben zu lassen: → Formular „Antrag auf Zulassung zur Bacherlorarbeit“.

5. Darüber hinaus ist folgende → Erklärung zu unterschreiben.

6. Der „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ und die „Erklärung“ sind unterschrieben abzugeben bei:

Birgit Weickel
Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultäten II
Gebäude B3.1, Raum U 17
Universität des Saarlandes
Campus Stadtwald 
66123  Saarbrücken 

7. Nun erfolgt im Prüfungssekretariat die Prüfung der für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit nötigen Voraussetzungen, u.a: mindestens 120 erworbene CPs bis dato, davon mindestens 60 CPs im Hauptfach, in dem die Bachelor-Arbeit geschrieben wird.

8. Ein Brief des Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschussen informiert Sie über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Bachelor-Prüfung.
→ Bitte stellen Sie sicher, dass in HIS-POS eine gültige Postadresse hinterlegt ist, damit offizielle Schreiben Sie erreichen können.

9. Im Fall Ihrer Zulassung zur Bachelor-Arbeit werden parallel zum Schreiben an Sie auch der Erstgutachter und der Zweitgutachter schriftlich über Ihre Zulassung zur Bachelor-Arbeit informiert.

10. Der Erstgutachter legt nun innerhalb von 4 Wochen offiziell das Thema Ihrer Bachelor-Arbeit fest und gibt dieses an den/die Vorsitzende/n des BA-Prüfungsausschusses weiter.

11. Im Anschluss erhalten Sie von dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (nicht vom Erstprüfer!) offiziell schriftliche Nachricht über:
A) d
as offizielle Thema Ihrer Arbeit
B) Ihre Frist von 2 Monaten zur Bearbeitung des Themas unter Nennung des Fristbeginns und -endes.

12. Innerhalb Ihrer Bearbeitungsfrist ist die Bachelor-Arbeit bei Frau Weickel (Adresse s.o.) in 3 identischen, gebundenen Exemplaren einzureichen, wobei jedes Exemplar eine unterschriebene Selbständigkeitserklärung enthält.
ACHTUNG: Falls Sie Ihre fertige Bachelor-Arbeit per Post an das Prüfungssekretariat schicken, gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs im Prüfungssekretariat!

13. Nach Abgabe Ihrer Arbeit wird diese dem Erst- und Zweitprüfer zugestellt. Die Korrektur erfolgt dann innerhalb von 6 Wochen.

14. Ihre Note wird wieder in HIS-POS für Sie verzeichnet.

Comments are closed.